Die Basler Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) hat ein Paket von Steuersenkungen im Umfang von 92 Mio CHF vorgelegt. Dieses wird nun von der zuständigen parlamentarischen Kommission, der WAK, beraten. Diese hat zu beurteilen, wer wie viel davon profitieren soll. Hier einmal ein paar Aspekte zur Einordnung.
Statistiken enthalten harte Fakten. Wie man diese Fakten interpretiert, ist abhängig vom Auge der Betrachtenden. Ich lese aus der Darstellung der HKBB, dass Basel-Stadt ziemlich genau auf dem Median der Schweiz liegt. Das heisst mehr oder weniger, in der einen Hälfte der Schweiz zahlt man mehr, in der anderen weniger Steuern als bei uns. „Steuerhölle“ ist anders.
Die Bevölkerung wollte progressive Steuern
Wobei die Basler Steuer-Kurve etwas progressiver ist als der Schweizer Median. Was aber lange nicht für die allerobersten Einkommen galt. Da bezahlte man in Basel bis vor kurzem weniger Steuern als beispielsweise in umliegenden Baselbieter Gemeinden.
Das änderte sich erst im Jahr 2019 mit der Annahme der Topverdienersteuer. 53 Prozent der Basler:innen fanden es richtig, dass die Steuern bei den obersten Einkommen progressiv sind und auf einem ähnlichen Niveau wie im Nachbarkanton zu liegen kommen.
Auf das Existenzminimum zahlt man keine Steuern
Am anderen Ende der Einkommensskala ist das Existenzmimium steuerbefreit. Und dieses wird ein bisschen grosszügiger ausgelegt als im Schweizer Median. In diesem Zusammenhang wird gerne auf die Steuerstatistik verwiesen: 25 Prozent der Haushalte würden keine Steuern zahlen, schreibt die HKBB im erwähnten Bericht.
Das ist ungenau. In der Steuerstatistik geht es nämlich um 25 Prozent der Steuer-Veranlagungen. Diese können eine oder zwei Personen betreffen. Zudem fallen darunter Lehrlinge und Studierende (3-5% der Bevölkerung) sowie wie Steueroptimierende (z.B. Eigenheimbesitzende, die ihre Sanierung anrechnen). Ich schätze den Bevölkerungsanteil der Personen, die wegen einem tiefen Einkommen keine Steuern zahlen, auf etwa 16-18 Prozent.
Die Schwelle der Steuerbefreiung liegt bei einer Einzelperson bei ca. 2000 CHF, bei einem Paar mit zwei Kindern bei ca. 5000 CHF. Das entspricht in etwa dem betreibungsrechtlichen Existenzmimum für diese Familie. 32 Prozent der Schweizer:innen verdienen unter 4000 CHF und auch bei den Vollzeitbeschäftigten verdienen 27 Prozent unter 5000 CHF. Billige Arbeitskräfte zahlen naturgemäss wenig bis keine Einkommenssteuern.