Soll ein Anteil der Wohnungen auf Transformationsareale zukünftig in Kostenmiete vermietet werden? Die PR der Klybeck-Eigentümer sagt, Private würden damit ausgeschlossen. In Bern macht es eine Rhystadt-Grossaktionärin aber. Ein Wunder?
Am 20. September präsentieren Kanton und die Eigentümer Rhystadt und Swisslife das städtebauliche Leitbild zur Transformation des Klybeck-Areals. Eine entscheidende Frage bleibt weiter ungeklärt. Nach welchen Kriterien muss ein wie grosser Anteil des Areals vermietet werden?
Eigentümer: Private können Kostenmiete nicht
Im allgemeinen Richtplan von BS steht bisher 33% kostengünstig – definiert als 25% unter dem konstant steigenden Marktmedian. Die Initiative Basel baut Zukunft fordert 50% in konstant bleibender Kostenmiete.
Als der Grosse Rat diese Frage im Rahmen einer Motion behandelte, lobbyierten die Eigentümer mit grossem Aufwand. Ihre Argumentation: Eine Definition nach Kostenmiete würde private Firmen wie Vorsorgestiftungen ausschliessen. Nur noch der Staat und Genossenschaften könnten dann bauen.
Nur in Bern ist alles anders
Die Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte (PAT-BVG) hält einen 15%-Anteil an der Rhystadt (hier gemäss Gründungsurkunde). Sie besitzt auch in Bern an der Schwarztorstrasse das Meinen-Areal. Bei dessen Transformation stellte Bern folgende Bedingung für die Zonenplanänderung:
„Ein Drittel der Hauptnutzfläche für Wohnen ist als preisgünstiger Wohnraum zu erstellen und zu erhalten sowie dauerhaft in Kostenmiete zu vermieten.“ (Hier auf S. 17 in Artikel 16)
In Bern ist also möglich, was in Basel als unmöglich erklärt wird. Die Vermietung in Kostenmiete ist eben nicht auf Staat und Genossenschaften reduziert. Auch Pensionskassen können damit ihr Kapital verzinsen. Einfach nicht unbeschränkt.
Kostenmiete sorgt für dauerhaft tiefe Mieten
Die Kostenmiete ist ein Mietzins, der sich nur nach den anfallenden Kosten richtet. Die Wohnungsmarktsituation wird nicht berücksichtigt. Verrechnet werden dürfen nur die tatsächlichen Kosten:
- Verzinsung von Kapital und Land bzw. Baurechtszins
- Amortisation oder Abschreibungen
- Verwaltung der Wohnung
- Instandhaltung der Wohnung